BITTE LESEN SIE DIESES DOKUMENT GEWISSENHAFT DURCH, BEVOR SIE DAS BEILIEGENDE PROGRAMM STARTEN. DIESE VEREINBARUNG ÜBERTRÄGT IHNEN DIE NUTZUNGSRECHTE FÜR DIE BEILIEGENDE SOFTWARE UND BEINHALTET EINEN VERZICHT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNGSHAFTUNG. WENN SIE BEILIEGENDE SOFTWARE STARTEN, WERDEN SIE AUTOMATISCH AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN. WENN SIE MIT DIESEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, BEENDEN SIE DIESES INSTALLATIONSPROGRAMM UND BENUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT. BENUTZEN SIE STATT DESSEN DIE DVD-PLAYER-ANWENDUNG, DIE BEREITS AUF IHREM COMPUTER ODER DEM DVD-ERWEITERUNGSPROGRAMM INSTALLIERT WAR. 1. Definitionen a) Mit "ITI-Software" sind die Softwareprogramme, die im beiliegenden Paket enthalten sind und alle damit verbundenen, von ITI gelieferten Erweiterungen gemeint. b) Mit "ITI-Produkt" sind die ITI-Software und die damit verbundenen Dokumente und Modelle und Multimediainhalte (wie z.B. Video, Animationen, Sound und Grafiken) sowie alle damit verbundenen, von ITI gelieferten Erweiterungen gemeint. 2. Lizenz Sie sind berechtigt, a) die ITI-Software auf einem einzigen Computer zu nutzen b) eine Sicherungskopie von der ITI-Software in maschinenlesbarer Form herzustellen. Sie sind jedoch verpflichtet, die in der ITI-Software enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte, wie die Eigentumserklärung, unverändert beizubehalten sowie in unveränderter Form auf die Kopie zu übernehmen. c) Bestimmte ITI-Software ist mit weiteren Rechten lizenziert, die im zusätzlichen Rechtsanhang beschrieben werden, der gegebenenfalls in der Verpackung für dieses ITI-Produkt enthalten ist. 3. Zusatzlizenzen Bestimmte Rechte werden Ihnen in diesem Vertrag nicht eingeräumt, können aber im Rahmen eines Zusatzvertrages erworben werden. Wenn Sie Interesse an der Einräumung einer der unten genannten Zusatzlizenzen haben, kontaktieren Sie bitte ITI. a) Standortlizenz Um die Software innerhalb von Computer-Netzwerken, Mehrfach-CPU-Konstellationen, miteinander verbundenen Arbeitsplatzrechnern oder auf sonstigen Hardwarekonfigurationen, in denen mehr als eine CPU oder ein Benutzer Zugriff auf das Programm haben, zu installieren oder zu verwenden, müssen Sie Inhaber einer ITI-Standortlizenz sein. b) Verteilungslizenz Um eine mit Hilfe der ITI-Software erstellte Datei (und die damit verbundene ITI-Laufzeit) über die in Nr. 2 angeführten Nutzungsrechte hinaus kopieren und vertreiben zu können, müssen Sie Inhaber einer laufzeitbegrenzten ITI-Verteilungslizenz sein. 4. Nutzungsbeschränkungen Sie sind nicht berechtigt, Kopien des Lizenzmaterials herzustellen oder zu vertreiben oder die ITI-Software auf elektronischem Wege oder durch ein Netzwerk von einem Computer auf einen anderen zu transferieren. Sie sind weder berechtigt, die ITI-Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, in irgendeiner Form zu rekonstruieren oder davon abgeleitete Werke herzustellen, noch Dritte dazu aufzufordern, dies zu tun. Sie sind nicht berechtigt, die ITI-Software oder Teile davon zu verändern, zu vermieten, zu veräußern, weiterzugeben oder zu übertragen, zu verleasen oder ohne behördliche Genehmigung, falls erforderlich, zu exportieren oder zu reexportieren. 5. Eigentum Sämtliche in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich auf Sie übertragenen Rechte verbleiben bei ITI, insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Patentrechte, Urheberrechte, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und alle weiteren Rechte am geistigen Eigentum an der Software einschließlich aller von Ihnen hergestellten Kopien oder Teilkopien derselben. Das Eigentum an den von Ihnen zur Speicherung der ITI-Software benutzten Disketten oder CD-ROM verbleibt bei Ihnen. 6. Eingeschränkte Gewährleistungen a) ITI garantiert, dass die ITI-Software für den Zeitraum von neunzig (90) Tagen, vom Tage der Lieferung an gerechnet (durch Kopie Ihres Kaufvertrages nachgewiesen), bei bestimmungsgemäßer Benutzung frei von Material- oder Herstellungsfehlern bleibt. Die bestimmungsgemäße Benutzung wird in einer Leistungsbeschreibung dargelegt. In Bezug auf andere Mängel gilt die ITI-Software als gekauft "wie besehen" unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungen. b) ITI, ITI´s Niederlassungen, ihre Vertriebspartner oder Fachhändler haften insbesondere nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg oder für die Verwendbarkeit für bestimmte Anwendungen. Sie sind nicht verpflichtet, Sie wegen der Inanspruchnahme durch Dritte zu entschädigen, wenn durch den Gebrauch der Software deren Rechte auf Urheberschutz oder geistiges Eigentum verletzt werden. c) Mündliche oder schriftliche Ratschläge und Informationen seitens ITI, ihren Händlern, Vertriebspartnern, Dienststellenangehörigen oder Angestellten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und erweitern nicht den Umfang der Gewährleistung. d) Im Fall von Nr. 6 a besteht Anspruch auf ein Ersatzexemplar Ihrer ITI-Software. ITI wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Ihnen schnellstmöglich ein Ersatzexemplar liefern zu können. 4. Haftungsbeschränkungen a) ITI übernimmt keinerlei Verantwortung für ITI-Software, die in irgendeiner Form verändert wurde oder bei der die Probleme aus der Benutzung von ITI-Software mit nicht ITI-Software kompatibler Soft- oder Hardware entstehen. Weiterhin haftet ITI nicht für den Verlust von Daten, der durch Zufall, Mißbrauch oder falsche Verwendung entstanden ist. b) ITI (und ihre Lizenzgeber) haftet nicht für irgendwelche Schäden, einschließlich direkter oder mittelbarer, spezifischer oder zufälliger Schäden, Mangelfolgeschäden, Verlust von Aufträgen oder entgangenen Gewinn, egal ob diese Schäden aufgrund von Vertragsbruch, unerlaubten Handlungen oder Fahrlässigkeit entstanden sind. c) Der Schadensersatzanspruch ist begrenzt auf die Höhe der von Ihnen gezahlten Einmalgebühr des Programms, das Gegenstand des Anspruchs ist oder den Schaden unmittelbar verursacht hat. 8. Geschäftsgrundlage Die begrenzten Schadensersatzansprüche und die beschränkte Haftung, die oben genannt wurden, sind notwendige Bestandteile des Vertrags zwischen ITI und Ihnen. Es wäre ITI nicht möglich, die ITI-Software ohne solche Einschränkungen auf ökonomischer Basis zu vertreiben. 9. Allgemeines Dieser Vertrag beurteilt sich ausschließlich nach deutschem Recht. Die vorstehende Vereinbarung gibt die getroffenen Abreden erschöpfend wieder. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Alle Fragen, die diesen Vertrag betreffen, sollen an ITI gerichtet werden unter der oben genannten Adresse. Für den Fall, daß einzelne Bestimmungen dieses Vertrags von Gesetzes wegen unzulässig sind, gelten sie als unwirksam. In diesem Fall kommen stattdessen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung. Die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen dieses Vertrags bleibt unberührt.