InterActual Technologies, Inc. ("ITI") Endbenutzer-Lizenzvertrag LESEN SIE BITTE DIESES DOKUMENT SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE BEILIEGENDE SOFTWARE NUTZEN. DIESER VERTRAG ERTEILT IHNEN DIE LIZENZ ZUR VERWENDUNG DER BEILIEGENDEN SOFTWARE UND ENTHÄLT ERKLÄRUNGEN ZUM GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS. MIT DEM AUSFÜHREN DER BEILIEGENDEN SOFTWARE VERPFLICHTEN SIE SICH ZUR EINHALTUNG DER BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS. WENN SIE DIESE BESTIMMUNGEN NICHT AKZEPTIEREN, MÜSSEN SIE DEN INSTALLATIONSVORGANG ABBRECHEN UND DÜRFEN DIESE SOFTWARE NICHT BENUTZEN. VERWENDEN SIE IN DIESEM FALL DAS IN IHREM COMPUTER INSTALLIERTE DVD-PLAYER-PROGRAMM ODER DAS DVD-UPGRADE-KIT. 1. Definitionen (a) Die Formulierung "ITI-Software" bezeichnet die im beiliegenden Paket enthaltenen Softwareprogramme und alle zugehörigen, von ITI bereitgestellten Programmaktualisierungen. (b) Die Formulierung "ITI-Produkt" bezeichnet die ITI-Software und die zugehörige Dokumentation sowie Modelle und Multimediainhalte (wie Video, Animationen, Sound und Grafiken) sowie alle zugehörigen, von ITI bereitgestellten Produktaktualisierungen. 2. Lizenz. Dieser Vertrag berechtigt Sie zur: (a) Verwendung der ITI-Software auf einem einzigen Computer. (b) Anfertigung einer Sicherungskopie der ITI-Software in maschinenlesbarer Form zum alleinigen Zweck der Datensicherung. Alle Copyright-Hinweise und sonstigen Eigentumsvermerke, die auf der Originalkopie der ITI-Software enthalten sind, müssen auf diese Sicherungskopie übertragen werden. (c) Einige ITI-Softwareprodukte werden mit zusätzlichen Rechten lizenziert, die im Nachtrag mit ergänzenden Rechten ("Supplementary Rights Addendum") enthalten sind, sofern dieser dem Softwarepaket dieses ITI-Produkts beiliegt. 3. Ergänzende Lizenzen. Gewisse Rechte werden von diesem Vertrag nicht gewährt, können jedoch durch eine seperate Vereinbarung bewilligt werden. Wenn Sie an einer der nachstehenden ergänzenden Lizenzen interessiert sind, setzen Sie sich bitte mit ITI in Verbindung. (a) Standortlizenzen. Sie müssen eine ITI-Standortlizenz erwerben, wenn Sie Kopien der ITI-Software zur Verwendung in weiteren Computern in Ihrem Besitz anfertigen möchten. (b) Verteilungslizenz. Sie müssen einen ITI-Laufzeit-Verteilungsvertrag abschließen, wenn Sie ein Endbenutzerprodukt (und die damit verbundene ITI-Laufzeit) anderweitig als in Abschnitt 2 beschrieben kopieren und verteilen möchten. 4. Beschränkungen. Sie dürfen das ITI-Produkt weder kopieren oder Kopien des ITI-Produkts verteilen, noch dürfen Sie die ITI-Software elektronisch von einem Computer auf einen anderen oder über ein Netzwerk übertragen. Sie dürfen die ITI-Software weder dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren noch anderweitig auf eine menschlich verständliche Form reduzieren. Ferner dürfen Sie keine aus der ITI-Software oder Teilen derselben erstellten derivativen Produkte ableiten, noch derart abgeleitete Produkte modifizieren, vermieten, zu Gewinnzwecken weiterverkaufen, verteilen oder erstellen. Sie dürfen das ITI-Produkt weder direkt noch indirekt in Länder exportieren oder re-exportieren, in die der Export nach dem Exportgesetz der US-Regierung (United States Export Administration Act) und den darin festgelegten Bestimmungen verboten ist. 5. Eigentumsrechte. Die vorstehende Lizenz gewährt Ihnen beschränkte Rechte zur Verwendung der ITI-Software. Obgleich Sie Eigentümer der Diskette oder CD-ROM sind, auf der die ITI-Software aufgezeichnet ist, werden Sie damit nicht zum Eigentümer des ITI-Produkts, aller Kopien desselben und aller damit verbundenen Patentrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisrechte und sonstiger Rechte am geistigen Eigentum, die im Besitz von ITI (und seinen Lizenzgebern) verbleiben. Alle Rechte, die nicht spezifisch in diesem Vertrag gewährt werden, sind ITI vorbehalten. 6. Beschränkte Gewährleistungen. (a) ITI gewährleistet, dass für den Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Lieferdatum (das durch eine Kopie Ihrer Quittung belegt wird) die Medien, auf denen die ITI Software vertrieben wird, bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. MIT AUSNAHME DER ERKLÄRUNGEN IN DER VORSTEHENDEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE ITI-SOFTWARE "WIE BESICHTIGT UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG" BEREITGESTELLT. ITI LEHNT ALLE ANDEREN, AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZIERTEN, GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH VON GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG. SOLLTEN GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART IN BEZUG AUF DAS ITI-PRODUKT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN SEIN, SIND ALLE DERARTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DEN ZEITRAUM VON NEUNZIG (90) TAGEN AB LIEFERDATUM BESCHRÄNKT. In keinem Fall stellen mündliche oder schriftliche Informationen oder Ratschläge von ITI, seinen Händlern, Vertriebsgesellschaften, Vertretern oder Mitarbeitern eine Gewährleistung dar noch erweitern sie in irgendeiner Weise den Geltungsbereich der hier genannten Gewährleistung. (b) IN EINIGEN STAATEN IST DER AUSSCHLUSS VON IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE VORSTEHENDE EINSCHRÄNKUNG EVENTUELL NICHT AUF SIE ZUTRIFFT. DIESE GEWÄHRLEISTUNG RÄUMT IHNEN BESTIMMTE RECHTE EIN, UND SIE HABEN MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE VON STAAT ZU STAAT UNTERSCHIEDLICH SIND. 7. Ausschließliche Rechtsmittel. Ihr alleiniges Rechtsmittel unter Abschnitt 6 ist der Erhalt einer Ersatzkopie der ITI-Software. ITI wird sich in diesem Fall auf wirtschaftlich angemessene Weise bemühen, Ihnen eine Ersatzkopie der ITI-Software zu liefern. ITI haftet in keinem Fall für ITI-Software, die auf irgendeine Weise verändert wurde oder deren von der Norm abweichendes Verhalten auf den Gebrauch der ITI-Software mit Software oder Hardware zurückzuführen ist, die nicht von ITI geliefert wurde, noch haftet ITI für jegliche Medien, die versehentlich, mißbräuchlich oder durch falsche Anwendung beschädigt wurden. 8. Beschränkte Haftung. (a) ITI (UND SEINE LIZENZGEBER) HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, SONDER-, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN AUFGRUND VON GESCHÄFTSVERLUST, ENTGANGENEM GEWINN O. Ä.), UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER ANDERE URSACHEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND. DIES GILT SELBST DANN, WENN ITI ODER SEINE VERTRETER VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHADENSERSATZFORDERUNGEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN, UND AUCH DANN, WENN DAS HIER GENANNTE RECHTSMITTEL NACHGEWIESENERMASSEN SEINEN HAUPTZWECK NICHT ERFÜLLT HAT. IN KEINEM FALL HAFTET ITI (ODER SEINE LIZENZGEBER) FÜR DIE KOSTEN, DIE AUS DER BESCHAFFUNG DER ERSATZGÜTER ODER -LEISTUNGEN ERWACHSEN. (b) Die Gesamthaftung von ITI für tatsächlich entstandene Schäden, unabhängig von der Schadensursache, begrenzt sich auf 1,00 US-Dollar bzw. den Betrag, den Sie für die diese Schäden verursachende ITI-Software gezahlt haben, falls dieser Betrag höher ist. (b) IN EINIGEN STAATEN IST DIE EINSCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE VORSTEHENDE EINSCHRÄNKUNG EVENTUELL NICHT AUF SIE ZUTRIFFT. 9. Geschäftsgrundlage. Die vorstehenden Bestimmungen zur beschränkten Gewährleistung, ausschließlichen Rechtsmitteln und Haftungsbeschränkung sind grundlegende Bestandteile der Geschäftsgrundlage zwischen ITI und Ihnen. Ohne diese Einschränkungen wäre ITI nicht in der Lage, die ITI-Software auf einer wirtschaftlichen Grundlage bereitzustellen. 10. Behördliche Endbenutzer. Die Regierung wurde nach eigener Bestätigung darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Produkte und zugehörige Dokumentation mit privaten Mitteln entwickelt wurden und weder ganz noch teilweise Gemeingut sind. Die Regierung bestätigt ITIs Erklärung, dass die Produkte gemäß der Beschreibung in FAR 12.212, DFAR 227.7202 und in ähnlichen Verordnungen dieser oder anderer US-Regierungsbehörden "kommerzielle Computersoftware" sind. In keinem Fall gehen die Rechte der Regierung in Bezug auf die Software und die Softwaredokumentation über die Rechte hinaus, die in FAR 52.227-19 dargelegt sind (Eingeschränkte Rechte). Nicht veröffentliche Rechte unter den Urheberrechtsgesetzen der USA vorbehalten. Hersteller: INTERACTUAL TECHNOLOGIES INC., 100 Century Center Court, Suite 205, San Jose, CA 95112. 11. Allgemeines. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Bundesstaats Kalifornien. Dieser Vertrag enthält die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen, ob mündlich oder schriftlich erteilten, Verträge oder Vereinbarungen. Alle Fragen zu diesem Vertrag sind an ITI an die vorstehende Adresse zu richten.